Regelinsolvenzverfahren

Sollten Sie als ehemaliger Selbständiger mehr als neunzehn Gläubiger und / oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben, so ist für Sie nicht das Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern das Regel-insolvenzverfahren einschlägig.

Dieses führt meine Kanzlei ebenfalls durch. Sie können mich diesbezüglich gerne anrufen.